..auch wenn ich beinahe annehme daß deine frage eher rhetorisch war, möchte ich mal antworten, für den fall sonst es sonst jemand interessieren könnte..
von der RHS gab's (und gibt's) schon richtlinien für die namensvergabe, aber die sind wohl auch (im lauf der zeit) "angepasst" worden...
z.b. lautete mal eine grundregel daß hybriden-namen nicht mehrfach verwendet werden sollen (d.h. in verschiedenen gattungen oder subtriben usw.) - ist aber leider vor allem bei "historischen" namen nicht immer 100% erfüllt..
eine weitere regel lautet(e ?) daß grex-namen nicht aus mehr als zwei worten bestehen sollten..
- da vermute ich daß das nicht mehr gilt, ich kenne die aktuellen vorschriften nicht auswendig, aber das kann man sicher "irgendwo" im internet finden.. jedenfalls kenne ich viele hybriden mit "3-wortigen" namen aus der neueren zeit
an sich sollten auch "möglichst" keine umlaute drin sein..:
- gerade beim franz ist das ein problem: "wössner" kommt da ja sehr oft vor, was dann in internationalen listen meistens nur noch "wossner" heißt, weil das 'ö' entfällt (und sehr selten in 'oe' umgeschrieben wird)
das alles macht die suche (in listen oder datenbanken etc.) nicht unbedingt einfacher
dinge wie anstössige namen(steile) sind natürlich nicht erlaubt, aber wie das im einzelnen formuliert ist müßte man auch in den exakten richtlininen nachsehen..
sf